Ausbildung zur Instruktorin bzw. zum Instruktor SVMI

Der SVMI bietet als Dienstleistung für die angeschlossenen Mitgliederbetriebe eine Ausbildung zur Mantrailing-Instruktorin bzw. zum Mantrailing-Instruktor an, die vom Verband zertifiziert ist. Das Angebot richtet sich nicht an an die breitere Öffentlichkeit, sondern nach dem Bedarf der Mitglieder. Die Ausbildung ist unterteilt in die Grundausbildung, Stages ausserhalb des Ausbildungsbetriebs und eine Theorieausbildung. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer praktischen und eine theoretischen Prüfung. 

Die Grundausbildung umfasst 20 Einheiten zu je zwei Stunden und wird in einem unserer Ausbildungsbetriebe als Instruktor in Ausbildung in Form der Teilnahme am regulären Übungsbetrieb des Ausbildungsbetriebs  durchgeführt.  Sie dient der Vermittlung der Grundkenntnisse als Ausbilder, namentlich im Bereich Trails legen, Coaching, Feedback und Vermittlung von Grundlagen gegenüber den Teilnehmenden. 

Die Anwärterin / der Anwärter absolviert mindestens 3 Stages mit je zwei Einheiten à zwei Stunden bei anderen SVMI-Mitgliedern als dem angestammten Ausbildungsbe­trieb. Die Stages dienen dem Kennenlernen unterschiedlicher Ausbildungsmethoden. 
 

Der Theoriekurs wird an einem Tag durchgeführt. Er dient der Vermittlung der theoretischen Grundlagen, wie  Aufbau der Geruchsorgane,  Physiologie des Hundes im Allgemeinen, Geruchspartikel, Geruchsträger, Geruchsabnahme, Umwelteinflüsse auf dem Trail,  Rechtliche Grundfragen,   Kommunikation und Umgang mit schwierigen Situationen. 

Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen

Für die Zulassung zur Ausbildung muss sich die Anwärterin/der Anwärter über folgende persönliche Voraussetzungen ausweisen:

  • Mindestalter 25 Jahre;
  • körperliche Leistungsfähigkeit;
  • Kommunikationsfähigkeit und Sozialkompetenz;
  • Überzeugendes, sicheres Auftreten;
  • didaktische und methodische Grundkenntnisse.


Fachliche Anforderungen

In fachlicher Hinsicht muss die Anwärterin / der Anwärter folgende Anforderungen er­füllen: 

  • Gute kynologische Kenntnisse (Wesen, Verhalten, Physiologie, Kommunikation des Hundes); 
  • Ausweis über bisherige kynologische Tätigkeiten mit eigenem Hund; 
  • Erfolgreicher Grundaufbau eines eigenen Hundes im Mantrailing; 
  • Mantrailing-Prüfung, die der Stufe T1 gemäss Prüfungsordnung des SVMI ent­spricht; 
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (Mensch), der nicht länger als zwei Jahre zu­rückliegt; 
  • Nachweis eines Kurses über erste Hilfe beim Hund, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. 

Abschlussprüfung

Zum Abschluss der Ausbildung absolviert die Anwärterin / der Anwärter eine Prüfung, die sich folgendermassen gliedert:

  • Eine praktische Mantrailing-Prüfung mit dem eigenen Hund in der Prü­fungsklasse P gemäss Prüfungsordnung des SVMI
  • Eine schriftliche Theorieprüfung
  • Eine mündliche Prüfung
  • Zwei Prüfungslektionen in verschiedenen Schwierigkeitsgraden, wobei die Anlage des Übungstrails, das Coaching während des Trails und die Abgabe des Feed­backs gegenüber der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer nach dem Trail beurteilt wird. 

Die Ausbildungsbetriebe

Für die Grundausbildung und die Stages sind derzeit die nachstehend aufgeführten Mitgliederbetriebe anerkannt. Die Ausbildungsbetriebe unterstehen der periodischen Supervision durch den Verband.

Aargau / Zürich / Nordwestschweiz / Nordostschweiz:
Mondy Mantrailing

Bern / Berner Oberland / Emmental /  Solothurn:
Mantrailing-Zentrum

Bern / Berner Seeland und Umgebung:
Dänu's Sportmantrailing

Innerschweiz / Südostschweiz:
Dog Mountain



Anmeldung zur Ausbildung

Interessentinnen und Interessenten melden sich bitte ausschliesslich über den SVMI (nicht via die Ausbildungsbetriebe). Verwendet dazu das Kontaktformular. Wir nehmen dann sobald als möglich mit Euch Kontakt auf.