Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Für die Zulassung zur Ausbildung muss sich die Anwärterin/der Anwärter über folgende persönliche Voraussetzungen ausweisen:
- Mindestalter 18 Jahre;
- körperliche Leistungsfähigkeit;
- Kommunikationsfähigkeit und Sozialkompetenz;
- Überzeugendes, sicheres Auftreten;
- didaktische und methodische Grundkenntnisse.
Fachliche Anforderungen
In fachlicher Hinsicht muss die Anwärterin / der Anwärter folgende Anforderungen erfüllen:
- Gute kynologische Kenntnisse (Wesen, Verhalten, Physiologie, Kommunikation des Hundes);
- Nachweis über bisherige kynologische Tätigkeiten mit eigenem Hund;
- Erfolgreicher Grundaufbau eines eigenen Hundes im Mantrailing;
SVMI-Ausbildungsbetriebe
Für die Grundausbildung und die Stages sind derzeit die nachstehend aufgeführten Mitgliederbetriebe anerkannt. Die Ausbildungsbetriebe unterstehen der periodischen Supervision durch den Verband.
Kanton Bern und Solothurn:
Mantrailing-Zentrum (Ausbildung Mantrailing-Instruktor*in an der Mantrailing-Akademie)
Anfrage zur Ausbildung
Interessentinnen und Interessenten melden sich bitte ausschliesslich über den SVMI (nicht via die Ausbildungsbetriebe). Verwendet dazu das Kontaktformular. Wir nehmen dann sobald als möglich mit Euch Kontakt auf.
Weiterbildung Mantrailing-Instruktor*innen
SVMI-Mitglieder verpflichten sich zur eigenen und regelmässigen Weiterbildung. Dies geschieht über die Teilnahme am SVMI-Mitgliedertraining, Weiterbildungen bei anerkannten Instruktoren oder Institutionen. Die Weiterbildung muss im Zusammenhang mit der Nasenarbeit oder kynologischen Weiterbildungen stehen, die im Mantrailing einen Nutzen bringen.
Die Weiterbildung muss durch das SVMI anerkannt sein und dazu wird zurzeit eine entsprechende Liste aufgebaut.
Du bietest eine solche Weiterbildung an? - Gerne darfst Du Dich für den Anerkennungsprozess anmelden.
SVMI-Weiterbildungsprogramm
Die SVMI-Weiterbildung ist soeben angestossen worden und ist in Entwicklung.